PROLOG
Pressemeldung im Stuttgarter Tagblatt, 15. September
Endrunde im „Schwiegermuttergift“-Mordfall
Im Prozess vor der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart wegen Mordes an dem 37-jährigen Stuttgarter Fabrikanten Rolf Ranberg gegen den gleichaltrigen Max B. hat die Staatsanwaltschaft auf lebenslänglich plädiert.
B. war in Verdacht geraten, weil er sich, schon bevor die Leiche am 18. Mai dieses Jahres gefunden worden war, ins Ausland abgesetzt hatte. Spektakulär war, dass er auf dieser Flucht durch Tunesien bis an den Rand der Sahara von der Gattin des Ermordeten begleitet wurde. Da nicht auszuschließen war, dass Max B. sie als Geisel genommen hatte, und Claire Ranberg in Gefahr schwebte, wurde über Interpol ein Amtshilfeersuchen mit Tunesien eingeleitet. Doch als die tunesische Polizei Max B. endlich gefunden und ihn verhaftet hatte, war Claire Ranberg nicht mehr bei ihm gewesen. Die Vermutung, Max B. habe sie verschwinden lassen, ist nicht von der Hand zu weisen. Von Claire Ranberg fehlt bisher jede Spur.
Den Mord an Rolf Ranberg hat Max B. schon bei der ersten Vernehmung gestanden und auch während der Gerichtsverhandlungen nicht widerrufen. Er hat kein Alibi für die Tatzeit, und ihn belasten schwerwiegende Indizien.
Nach wochenlangen Ermittlungen der Kripo Stuttgart konnten alle infrage kommenden Tatverdächtigen ausgeschlossen werden. Morgen wird das Urteil für Max B. gesprochen.
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